Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
zu Begin der Ferienzeit möchten wir sie über die aktuellen berufspolitischen Themen informieren.
Aus unserer KV: Die Honorare in Westfalen-Lippe für unsere Fachgruppe haben sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5 % erhöht. Die PFG (Pauschale Fachärztliche Grundversorgung) ist stabil bei 3 €. Die Leistungen nach GOP 01827 führen nicht mehr zum Absetzen der PFG.
Bundesweite Aktivitäten: Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Einsprüche von Seiten der Ärzteschaft führen nur zu geringfügigen Änderungen im Gesetz.
Die KV en müssen demnach Terminservicestellen für Facharzttermine einrichten.
Für unsere Fachgruppe wird es dabei keine größeren Probleme geben. In der Regel können wir Patientinnen mit Beschwerden innerhalb von 14 Tagen einen Facharzttermin anbieten. Dennoch wird jeder von uns einige Termine für solche Notfallpatientinnen bereithalten müssen. Wir werden sie zeitnah informieren, wie unsere KV das umsetzen wird. Der Zwangsaufkauf von Arztpraxen durch die KV wird etwas abgemildert, da die Grenze für einen Ankauf von 110% auf 140% erhöht wurde. Eine derartige Überversorgung liegt derzeit in Westfalen-Lippe nicht vor.
Im Gesetz sind neue Versorgungsformen (ASV=Allgemeine Spezialfachärztliche Versorgung) für onkologische Erkrankungen vorgesehen, bei denen die Zusammenarbeit mit den Kliniken gefördert werden sollte.
Gedacht war diese Versorgungsform primär für schwere Verlaufsformen onkologischer Erkrankungen bei denen mehrere Fachgruppen zusammenarbeiten müssen.
Unglücklicherweise hat der Vorsitzende der KBV Dr. Gassen im Vorfeld einen nicht abgestimmten Brief an das Ministerium geschickt in dem er forderte die „schweren Verlaufsformen“ aus der Definition der ASV herauszunehmen. Das hat der Gesetzgeber aufgenommen und die „schweren Verlaufsformen“ gestrichen. Nun sind formal deutlich mehr Patientinnen ASV fähig.
Der Gemeinsame Bewertungsausschuss hat für die gynäkologischen Tumore nur Frauenärzte mit Schwerpunkt Onkologie zugelassen. Das sind in Westfalen-Lippe lediglich fünf Gynäkologen! De facto können alle anderen niedergelassene Frauenärzte nicht im ASV Team aufgenommen werden und somit auch keine ASV Patientinnen versorgen.
In einer Sonder Vertreterversammlung der KBV am 23.04.2015 haben alle gynäkologischen Mitglieder der KBV, sowie alle Mitglieder aus der KVWL einen Antrag formuliert in dem – Herr Dr. Gassen sich einsetzen sollte um die „schweren Verlaufsformen“ als Vorraussetzung für die ASV wieder einzuführen. Der Gesetzgeber ist dem aber nicht gefolgt.
Im gleichen Antrag wird die Bereinigung der ASV auf Arztebene gefordert. Das würde bedeuten, dass nur bei den Ärzten die an der ASV teilnehmen auch die Honorarbereinigung durchzuführen wäre. Warten wir hier den Ausgang ab.
Krebsvorsorgeuntersuchung: Wie bereits im Präsidentenbrief berichtet, wird sich die Krebsvorsorgeuntersuchung ab 2017 verändern. Die Patientinnen werden dann die Wahl haben an der bisherigen Vorsorge weiterhin teilzunehmen oder alle 5 Jahre nur eine HPV Diagnostik durchführen zu lassen. Ab 2023 sollen die Daten dann ausgewertet werden, um zu einer endgültigen Lösung zu kommen. Diese Vorgehensweise konnte nur durch massiven Druck des BVF ermöglicht werden.
Es hätte auch schon ab 2017 eine reine HPV gestützte Krebsvorsorge geben können, bei denen wir als Fachgruppe nicht mehr benötigt worden wären.
Mutterschaftsvorsorge: Das Bundessozialgericht hat noch einmal klargestellt, dass die Mutterschaftsvorsorge nur von einem Vertragsarzt im Quartal abgerechnet werden darf. Eine geteilte Mutterschaftsvorsorge im ärztlichen Bereich ist nicht möglich. Die KVWL wird den ersten im Quartal abrechnenden Frauenarzt die GOP 01770 belassen. Die GOP 01770 kann nur abgerechnet werden, wenn alle Leistungen laut Mutterschaftsrichtlinie erfüllt sind. Das ist nicht der Fall wenn sich ein Arzt und eine Hebamme die Mutterschaftsvorsorge teilen. Unser Ziel ist es die Mutterschaftsvorsorge weiterhin in ärztlicher Hand zu behalten.
Facharzt EBM: In einer Sonder Vertreterversammlung der KBV am 3. 07.2015 wurde die Einführung des neuen Facharzt EBM erst dann gefordert wenn vorher Simulationsberechnungen durchgeführt wurden. Voraussichtlich ist das nicht vor 2017 zu erwarten.
E-Health Gesetz: in der gleichen Sonder VV der KBV wurde die Datensicherheit bei der elektronischen Versichertenkarte bezweifelt. Hier wurde auf die aktuellen Datenskandale verwiesen.
BVF@aktuell:
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Mit diesem update möchten wir Ihnen eine schöne Urlaubszeit wünschen.
Dr .med. Rolf Englisch
Landesvorsitzender
Dr. med. Ute KrahéLandesvorsitzender
stellv. Landesvorsitzende
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