Westfalenbrief 11-13 PFG Ausschlussziffern als 2. Download hinter diesem Dokument!

Abrechnung II B Ultraschall in WL ein voller Erfolg;

Fachärztliche Grundpauschale PFG;

Ringversuchspflicht entfällt beim Schwangerschaftstest;

Freigabe von LNG Notfallkontrazeption durch Bundesrat

Westfalenbrief November 2013
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,  hier ein aktuelles Update zu den Aktivitäten des BVF :

  1. Die Symbolnummern für den 2 B Ultraschall werden von unseren Mitgliedern sehr gut angenommen und nahezu alle KV´en sind unserem Beispiel gefolgt und ermöglichen die Abrechnung dieser Leistungen über entsprechende Symbolnummern. Die vorläufigen Hochrechnungen gehen davon aus, dass alleine durch diese Symbolnummern ein zusätzliches Honorar extrabudgetär für unsere Fachgruppe von ca 3 % erreicht wurde.
  2. Ab 01.10.2013 gibt es für unsere Fachgruppe die „fachärztliche Grundpauschale“ (PFG). Diese wird angesetzt, wenn keine KO Leistungen eingetragen werden. Wesendliche KO Leistungen ist die GOP 01701, die automatisch angesetzt wird wenn die 01827 abgerechnet wird. Eine weitere KO Leistung ist die Onkologie Pauschale GOP 08345.  Die PFG wird in unserer KVWL zu 100 % ausgezahlt werden und beträgt pro Fall derzeit EUR 2,50. Die KVWL wird diese Ziffer automatisch ansetzen.Die vollständige Liste der KO Leistungen finden sie unter www.bvf-wl.de im Anhang des Westfalenbriefes.
  3. Die Ringversuchspflicht für den Schwangerschaftstest im Urin wurde durch intensiven Einsatz des BVF abgeschafft.
  4. Die Ringversuchspflicht für das Urinsediment bleibt zunächst bestehen. Ob das Urinsediment angesichts anderer Untersuchungsmöglichkeiten heutzutage noch sinnvoll und wirtschaftlich ist, wird zur Zeit durch das IQWIG untersucht.
  5. Durch die Einigung im Honorarstreit zwischen der KVWL und den Krankenkassen bekommen alle Fachgruppen in der MGV für die Quartale 2-2013 und 3-2013 ein Plus von 6%. Bei der letzten Abrechnung konnte so die steigende Fallzahl aufgefangen werden, die ebenfalls ca 6% in unserer Fachgruppe betrug.
  6. Der Bundesrat hat sich für die Freigabe der Notfallkontrazeption mit LNG entschlossen. Es ist zu erwarten, dass die neu zu bildende Bundesregierung sich dieser Lösung nicht entgegenstellt. Wir vom BVF halten die Regelung für eine sehr gefährliche, da hierfür nicht ausgebildete Personenkreise unsere Patientinnen aufklären werden, ohne die Anamnese zu kennen und den Verlauf dokumentieren zu können. Weiterhin wird von uns die Notfallkontrazeption mit Ella One favorisiert, da diese deutlich sicherer ist und auch weiterhin in ärztlicher Hand bleiben wird.

Wir bedanken uns bei den Bezirksvorsitzenden für die Einstimmige Widerwahl am 06.11.2013 und wünschen allen Mitgliedern eine besinnliche und fröhliche Weihnachtszeit. 

Viele Grüße

                                                             

Dr. med. Rolf Englisch 

Landesvorsitzender     

Dr. med. Ute Krahé

stellv. Landesvorsitzende                                                            

Downloads:

WB11-2013.pdf

Liste_GOPn___Ausschluss_der_fachaerztlichen_PFG.pdf