Neue RLV Systematik führt zu Einkommensverlusten

Ab 01.07. werden freie Leistungen wieder budgetiert

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,  

der erweiterte Bewertungsausschluss hat auf Initiative der anderen fachärztlichen Vertreter eine Stützung der RLV Werte durch Budgetierung der Freien Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung MGV beschlossen.

Die Änderungen werden zum 01.07.2010 umgesetzt werden. 

Was bedeutet das für unsere Fachgruppe?  

Die Empfängnisregelung (ehemalige „Sonstige Hilfeleistungen“) und die „Schwangerschaftskonfliktberatung“ werden nicht mehr so vergütet wie bisher.Durch diese neue Regelung sind die Leistungen wieder in das RLV überführt worden.Wir erwarten deutliche Einnahmeverluste durch diese Regelung. Bei Einführung der RLV Systematik hatte der Gesetzgeber auf Druck des BVF die sonstigen Hilfeleistungen und Schwangerschaftskonfliktberatung fördern wollen um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und die Frauen über die Möglichkeit des Erhalts der Schwangerschaft zu informieren. Aus diesem Grund waren diese Leistungen  ohne Mengenbegrenzung voll berechnungsfähig. Da die  RLV Werte, insbesondere die der anderen Fachgruppen weiter gesunken sind, wollten die fachärztlichen Kollegen aus unserem Topf Geld für die Stützung ihrer RLV Werte. Dieses führte beim  Bewertungsausschuss in Berlin zu dem RLV Stützungs- Beschluss. Wir werden wieder Fachgruppen Töpfe bilden müssen. Grundlage für die Bildung ist die prozentuale Punktverteilung des Jahres 2008. Das bedeutet die Gewinne die unsere Fachgruppe in 2009 bekam, werden uns hierdurch genommen werden.  Wir konnten Qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV) innerhalb unserer Fachgruppe einführen. Hierbei kommt aber nicht mehr Geld in den Fachgruppentopf, sondern es werden die Fachärzte mit einer bestimmten Qualifikation aus dem Topf etwas höher bewertet. Um die Vielfalt der Fachgruppe abzubilden, haben wir uns entschlossen QZV für die Mammasonographie, die Psychosomatische Grundversorgung und die Zytologie einzuführen. An dem Problem der Mangelversorgung ändert dieses allerdings nichts.  Ein weiteres Problem in Westfalen-Lippe ist das Fehlen der 2. Stufe der Honorarreform. Ab 2010 sollte es bundeseinheitliche Vergütungen geben. Die Gewinner KV´en haben dieses in der KBV allerdings bisher verhindert. Am 09. Mai findet zu diesem Thema eine Sonder- Vertreterversammlung der KBV statt. Ich befürchte es wird sich erneut nichts Wesendliches ändern!  

So weit das unerfreuliche Thema Honorar.  

Bei der Umsetzung des fachgebundenen gynäkologischen Notfalldienstes haben wir jetzt die Bezirke festgelegt, in denen der Notdienst stattfinden soll. Eine grundsätzliche Entscheidung des Vorstandes der KVWL steht noch aus.

Die Honorarsituation hat uns gezeigt, dass nur wir Frauenärztinnen und Frauenärzte unsere eigenen Interessen vertreten können.  

Aus diesem Grund werden wir für die anstehenden KVWL Wahlen im Herbst 2010 eine eigene Liste des BVF aufstellen, um unseren Einfluss in der KV zu stärken.  

Dann brauchen wir Ihre Stimme !

Dr.Rolf Englisch

Landesvorsitzender

Westfalen-Lippe

Als Download dazu Landesrundschreiben 2-2010 unten 

Downloads:

landesrundschreiben_westfalenlippe_06.05.10.pdf