E-GA Beschließt GOP 01771 zum 1.1.2014

Abwertung des II B Ultraschall durch Einführung der GOP 1771

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

 

der erweiterte Bundesausschuss der Krankenkassen und der KBV hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Einführung der GOP 01771 beschlossen. Diese wurde mit  EUR 44 EUR bewertet!

Damit hat der e-BA eine de facto Abwertung dieser Leistung von mehr als 60 % beschlossen.

Wir aus Westfalen-Lippe halten diesen Beschluss für einen Skandal, denn nahezu alle KV ´en im Bundesgebiet waren unserem Vorschlag und unserer bisherigen Honorierung von EUR 110 gefolgt.

Vertreter des BVF waren an dieser Entscheidung nicht beteiligt !!!! Es soll sich in diesem Beschluss um eine Paketlösung gehandelt haben, bei der es vorrangig um die Umsetzung des Hausarzt EBM ging.

Ab 01.01.2014 gelten demnach unsere bewährten Symbolnummern n i c h t weiter sondern wir müssen die o.a. GOP Ziffer 01771 ansetzen.

Wir bedauern diese Lösung und wünschen dennoch ein frohes neues Jahr 2014.


Dr .med. Rolf Englisch                                                

Landesvorsitzender  

Dr. med. Ute Krahé

stellv. Landesvorsitzende                                                    

           

P.S. Letztlich können wir uns noch über die Restzahlung und Abrechnung der Quartale 3 und 4-2013 freuen

Unter www.bvf-wl.de finden sie hinter diesem Westfalenbrief den Beschluss des e-BA

Downloads:

2013-12-20_KBV-Information_207_Ergebnis_318_BA_38_EBA_Anlage_2_Ultraschall_MuRiLi_702.pdf

WB1-14.pdf