BVF stellt neuen Antrag auf fachgebundenen Notfalldienst

Nach Wahl des neuen Vorstandes der KVWL hat der BVF einen Antrag auf gynäkologischen Notfalldienst gestellt.

Hier der Antrag an den neu gewählten Vorstand der KVWL:

Sehr geehrte Herren des neuen Vorstandes der KVWL,                            hiermit stellt der BVF-WL wie im Vorfeld der Wahl mit Ihnen besprochen folgende Anträge:   1.     Einführung eines fachgebundenen gynäkologischen Notfalldienst nach § 7 Abs 1 GNO zum 01.02.2011, 2.     die Fachgruppe der Frauenärzte gem. § 2 i.V.m. § 7 Abs. 4 Satz 2 GNO vom allgemeinen Notfalldienst ab dem 01.02.2011 freizustellen, 3.     die Fachgruppe der Frauenärzte gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 der Gemeinsamen Notfalldienstordnung (GNO) der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 11.11.2009/ 20.03.2010 zu einem  gynäkologisch-fachärztlichen Notfalldienst heranzuziehen.          

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Rolf Englisch
-Landesvorsitzender Berufsverband der Frauenärzte Westfalen-Lippe e.V.

Downloads:

7GNONEU1.doc