Termin: Mittwoch, 11. Dezember 20204, 15 – 20.30 Uhr
Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr: 150 Euro
Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschaftskonfliktfall durchführen wollen, bedürfen gemäß §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – SchKG – einer Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Gemäß den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärztinnen und Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind, verpflichtet ihre Kenntnisse mindestens alle 3 Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Dieser Kurs ist auch für Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen zugelassen.
Eine Zertifizierung mit 6 Fortbildungspunkten ist erfolgt.
Ein Formular für Ihre Anmeldung finden Sie unter www.aekn.de / Ärzte / Fortbildung / Kurse und Seminare
Ansprechperson für die Anmeldung und Kursorganisation:
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM), Julius Geisel, Tel. 0511 3802 2209, E-Mail zvm(at)aekn.de
Fachliche Ansprechperson:
Fortbildung, Iris Baumgarten, Tel. 0511 3802 1403 | E-Mail fortbildung(at)aekn.de