§218 Schwangerschaftskonfliktberatung

KURS für alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschaftskonfliktfall durchführen wollen!

Termin: Mittwoch, 11. Dezember 20204, 15 – 20.30 Uhr


Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover


Kursgebühr: 150 Euro


Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschaftskonfliktfall durchführen wollen, bedürfen gemäß §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – SchKG – einer Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Gemäß den  Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärztinnen und Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind, verpflichtet ihre Kenntnisse mindestens alle 3 Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.


Dieser Kurs ist auch für Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen zugelassen. 

Eine Zertifizierung mit 6 Fortbildungspunkten ist erfolgt.


Ein Formular für Ihre Anmeldung finden Sie unter www.aekn.de / Ärzte / Fortbildung / Kurse und Seminare


Ansprechperson für die Anmeldung und Kursorganisation:
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM), Julius Geisel, Tel. 0511 3802 2209, E-Mail zvm(at)aekn.de


Fachliche Ansprechperson: 
Fortbildung, Iris Baumgarten, Tel. 0511 3802 1403 | E-Mail fortbildung(at)aekn.de