Pressemitteilung |

GOÄ-Novellierung: Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) nutzt Einspruchsrecht

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) hat sich dazu entschieden, fristwahrend bei der Bundesärztekammer (BÄK) Einspruch gegen die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einzulegen.

Das kurze Zeitfenster, welches den Verbänden zur Revision eingeräumt wurde, erlaubt weder eine angemessene Analyse des neuen Entwurfs noch eine Abwägung zwischen den beiden Versionen. Eine Bewertung und ein Vergleich mit der alten GOÄ ohne Anwendung von Steigerungsfaktoren und ohne die umfangreichen Abrechnungsausschlüsse und Analogbewertungen ist eine komplexe Auseinandersetzung und erfordert eine abschließende Entscheidung, die mit großer Sorgfalt getroffen werden muss.

Es werden nicht nachvollziehbare Veränderungen zwischen der Version „arzteigeneGOÄ“ zu „GOÄneu“ deutlich, die ihrerseits Erklärungsbedarf auslösen. So zeigt sich bei der Gegenüberstellung dieser beiden Versionen eine signifikante Absenkung der Vergütung, die über das Kapitel Geburtshilfe und Gynäkologie hinausgeht. Erste Einschätzungen zeigen eine Diskrepanz zwischen 12 % und 48 % im negativen Sinn.

Zudem kritisiert der BVF grundlegend das Verhalten der BÄK – als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung –, sich gegen eine Mitbeteiligung der Verbände entschieden zu haben.

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) wird sich in seinen Gremien weiter zur Thematik beraten.