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Selektivvertrag „Hallo Baby“: Frauenärztinnen und Frauenärzte können Schwangeren Hinweis auf U0-Teilnahme anbieten

BKK-versicherten Schwangeren kann ein Gespräch zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchung beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin – U0 – angeboten werden.

minimalistische Skizze einer Frau im Profil

Mit dem Ziel, die Vorsorgelücke zwischen gynäkologischer und pädiatrischer Betreuung von jungen Eltern bzw. Neugeborenen schließen, wurde mit der U0 ein neues Leistungsangebot geschaffen. Grundlage des Angebots, welches bislang ausschließlich BKK-Versicherten angeboten werden kann, sind die bestehenden Vorsorge- und Versorgungsangebote „Hallo Baby“ für Schwangere (und „BKK Starke Kids“ für Kinder und Jugendliche). Bei der U0 handelt es sich um eine neue Früherkennungsuntersuchung beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin – auf deren Chancen bereits in frauenärztlichen Praxen hingewiesen werden kann (derzeit nur im Rahmen von Selektivverträgen).

Gynäkologische Leistung beinhaltet Beratung sowie Aushändigung eines Flyers

Durch ein

  1. ärztliches Beratungsgespräch sollen Fachärzte und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe dazu beitragen, dass werdende Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes die Kinder- und Jugendärztin bzw. den -arzt Ihres Vertrauens kennenlernen.
     
  2. Zudem soll ein Flyer „Information zur U0 für werdende Mütter und Eltern ab der 28. Schwangerschaftswoche“ ausgehändigt werden. Diese Information beinhaltet auch die weiteren Schritte für werdende Eltern, eine kinderärztliche Praxis aufzufinden, die im Rahmen eines Selektivvertrags („BKK Starke Kids“) die U0 anbietet. Die Patienteninformation/der Flyer zur U0 ist als neue Anlage 8 dem Vertrag angefügt. Zudem können die Patienteninformationen per Faxbestellung von Praxen angefordert werden.

Diese Leistung wird im Rahmen des Versorgungsvertrags vergütet

(siehe auch „Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen"). Die Abrechnung erfolgt mit Erbringung der Leistungsinhalte im Rahmen dieses Vertrages und ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Versicherten der U0.

Vertragsteilnahme ist Voraussetzung

Gynäkologische Praxen, die bisher noch nicht am Selektivvertrag "Hallo Baby" teilgenommen haben und künftig Ihren schwangeren Patientinnen ebenfalls diese Beratung anbieten möchten, schreiben sich in den „BKK Hallo Baby“-Vertrag über ihre regionale KV* ein. (*: Voraussetzung ist, dass die regionale KV dem Selektivvertrag beigetreten ist.)

Quelle: KBV / Pressemitteilungen / 2023 "Vorsorgelücke zwischen Schwangerschaft und Geburt schließen"