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Mädchensprechstunde - M1: Ab 1. August 2024 schriftliche Teilnahmeerklärung bei KVen möglich

Frauenärztinnen und Frauenärzte sind wichtige Ansprechpartner für Mädchen und junge Frauen in einer potenziell vulnerablen Lebensphase. Mit der speziellen Sprechstunde „M1“ wurde für sie nun ein konkretes Angebot geschaffen, welches zugleich die hohe Bedeutung von frauenärztlicher Beratung und Begleitung mit ihren Präventionschancen in jungen Lebensjahren bekräftigt.

Ab dem 1. August wird es einen neuen Rahmenvertrag zwischen dem BKK-Landesverband Bayern, dem BVF und der KBV für eine extrabudgetäre „Mädchensprechstunde – M1“ geben. Die „Mädchensprechstunde – M1“ soll für 12- bis 17-jährige Mädchen beziehungsweise junge Frauen ein niedrigschwelliger Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung und Begleitung sein. Das Versorgungsprogramm startet dann ab 1. Oktober 2024 mit über 40 teilnehmenden Betriebskrankenkassen. Alle Fachärzte und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.

Versorgungsleistungen mit Prävention als Schwerpunkt

Nach der Information und Einschreibung der Versicherten ist ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch vorgesehen, das entlang eines zuvor von der Versicherten ausgefüllten M1-Fragebogens geführt werden kann. Je nach individuellem Bedarf können Themen vertieft werden und über geschlechtsspezifische Gesundheitsprävention informiert werden – insbesondere mit Blick auf den Impfstatus gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B). Anlassbezogen und mit Zustimmung der Versicherten kann in diesem Rahmen auch eine körperliche Untersuchung erfolgen.
Vertragsziele sind:

  • Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung von Mädchen und jungen Frauen durch
  • Institutionalisiertes Angebot einer geschlechtsspezifischen Medizin als Versorgungsstandard
  • Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Mädchen und jungen Frauen
  • Schaffung eines niedrigschwelligen, unbefangenen, anlasslosen gynäkologischen Erstkontakts
  • Abbau von Berührungsängsten und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
  • Frauenärztliche Beratung und Begleitung in einer sensiblen und vulnerablen Lebensphase
  • Erhöhung der Impfquoten sowie Schließung von Impflücken
  • Erkennung und frühzeitige Intervention bei Fehlentwicklungen
  • Steigerung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz

Zur Teilnahme haben sich bisher alle KVen bis auf die KV Saarland erklärt. Sie ist für Frauenärztinnen und Frauenärzte freiwillig gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu erklären – möglich ab dem 01.08.2024. Ab dem 01.10.2024 können Versicherte der teilnehmenden BKKen in den Vertrag eingeschrieben werden.

Weitere Informationen zum „M1: Vertrag zur Mädchensprechstunde“ sind bei den jeweiligen teilnehmenden KVen vorhanden sowie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Links:
KBV-Selektivverträge: M1 – Vertrag zur Mädchensprechstunde