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Bundestag: Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen

Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Personal besser zu schützen, hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. Diese hat der Bundestag am Freitag, den 5. Juli 2024 zugestimmt. Inwieweit sich damit die Versorgungssituation ungewollt Schwangerer tatsächlich verbessern wird, bleibt aus Sicht des BVF abzuwarten.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angenommen. Durch die Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz werden bestimmte, „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Belästigung kann nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

Künftig gilt nun: Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Damit erhalten die Länder einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann.

Bundesstatistik wird unterhalb der Länderebene erweitert

Um eine bessere Übersicht über die regionale Versorgungslage zu erhalten, wird darüber hinaus die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und Meldestellen erweitert. Bisher wurden die Daten nur auf Bundes- und Länderebene ausgewertet. Künftig wird nun auch eine jährliche Auswertung unterhalb der Landesebene erfolgen – also nach Kreisen und kreisfreien Städten.
 
Der BVF begrüßt die vorgeschlagenen Sanktionen, die dem Schutz der Patientinnen, des Personals und der Ärztinnen und Ärzte einen höheren Stellenwert zuschreiben. Um eine professionelle Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen, hatte der BVF im Vorfeld mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass grundsätzlich weitere Aspekte zu berücksichtigen seien: Pressemitteilung vom 04.07.2024 „Gehsteigbelästigungen bei Schwangerschaftsabbruch: Größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten garantieren“.

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