Fragen und Antworten zum ersten Besuch in einer frauenärztlichen Praxis

Mädchen brauchen bei der Auseinandersetzung mit dem Verlauf ihrer Geschlechtsreife Unterstützung und Orientierung. Konfrontiert mit vielen Medieneinflüssen und einer Informationsflut, die vielfach von medizinischen Laien ausgeht, hat die fachärztliche medizinische Beratung einen wachsenden Stellenwert im Gesundheitsschutz. Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) möchte alle Eltern, Mädchen und junge Frauen dazu ermutigen, frühzeitig frauenärztliche Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen und über Prävention und gesundheitliche Themen zu sprechen. Besonders Mädchen und Jugendliche profitieren von ärztlicher Unterstützung, wenn sie diese schon vor Aufnahme sexueller Aktivität oder dem Eintreten medizinischer Fragestellungen in Anspruch nehmen. Eltern können ihre Töchter bestärken und dabei unterstützen, eine frauenärztliche Sprechstunde bzw. Teenagersprechstunde wahrzunehmen. Hierfür hat der BVF einige der häufigsten Fragen aufgelistet und beantwortet.

Allgemeine Fragen

Wann sollte ein junges Mädchen eine Frauenärztin bzw. einen Frauenarzt aufsuchen?

Unabhängig vom Lebensalter sollte ein Mädchen einer Frauenärztin bzw. einem Frauenarzt vorgestellt werden, wenn es Auffälligkeiten, Beschwerden oder Symptome hat, die mit einer Erkrankung der weiblichen Geschlechtsorgane zu tun haben bzw. haben könnten, wie bei Entwicklungsstörungen und körperlichen Fehlbildungen, bei Menstruationsproblemen, bei Unterleibsschmerzen sowie bei Jucken, Brennen oder Ausfluss im Genitalbereich.

Liegen keine Beschwerden vor, können Frauenärztinnen und Frauenärzte vertrauensvolle und hilfreiche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sein, wenn Mädchen im Vorfeld von sexueller Aktivität in die Sprechstunde kommen möchten, um sich über eine sichere Verhütung und die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen zu informieren. Auch bei vielen anderen Fragen, wie z. B. zu Intimhygiene, zu Impfungen oder auch zu Sexualität, sind Mädchen bei Frauenärztinnen und Frauenärzten gut aufgehoben.
Manchmal sind Mädchen auch einfach nicht sicher, ob sie sich körperlich normal entwickeln, ob bei ihnen alles in Ordnung und „normal“ ist. In einem vertrauensvollen Gespräch können solche Sorgen in aller Regel gut aufgelöst werden.

Der neue Selektivvertrag, der „M1 – Mädchensprechstunde“, an dem Versicherte der teilnehmenden BKKen teilnehmen können, richtet sich an 12 – 17-jährige Mädchen und bietet  erstmals ein besonderes Versorgungsangebot für gesetzlich krankenversicherte Mädchen. Dort ist der Fokus auf ein gemeinsames Gespräch und eine fachärztliche Beratung gelegt.

Was sind die Inhalte einer ersten frauenärztlichen Sprechstunde und gehört immer auch eine Untersuchung dazu?

In der ersten Sprechstunde können alle Fragen gestellt werden, die Mädchen möglicherweise beschäftigen – z. B. zum weiblichen Körper und seinen Veränderungen und Vorgängen. Im Rahmen des ersten Termins wird versucht, körperliche Untersuchungen – wenn möglich – zu vermeiden, hier steht das Kennenlernen und der Vertrauensaufbau im Vordergrund.
Wichtige Gesprächsthemen sind ab einem bestimmten Lebensalter bzw. Reifegrad dann insbesondere Verhütung, Safer Sex und Impfschutz. Auch Aufklärung zu Fragestellungen aus sozialen Medien können Teil von Gesprächen sein.

Kommt die junge Patientin allerdings mit Beschwerden (z. B. ungewöhnlichen Blutungen), kann in Abhängigkeit von diesen eine gynäkologische Untersuchung, ggf. inklusive Ultraschall notwendig sein. Im Fall einer gynäkologischen Untersuchung wird vor und während der Untersuchung dem Mädchen jeder Schritt der Untersuchung erklärt. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Untersuchung anfangs vor allem etwas ungewohnt sein kann, aber nicht schmerzhaft ist und jederzeit auf Wunsch des Mädchens (oder der Eltern) abgebrochen werden kann. Es ist sehr wichtig, dass sich alle wohl und verstanden fühlen.

Gibt es Untersuchungen, die nur wichtig sind, wenn das Mädchen schon Geschlechtsverkehr hatte? 

Bei Verdacht auf eine mögliche Schwangerschaft oder sexuell übertragbare Infektionen sind entsprechende Tests bzw. Untersuchungen angezeigt. Das gilt auch bei Beschwerden und Symptomen sowie nach ungewolltem Geschlechtsverkehr.

Ist für den ersten Besuch in einer frauenärztlichen Praxis eine bestimmte Vorbereitung notwendig?

Für einen Besuch in einer Frauenarztpraxis ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Im Fall von Aufregung oder Nervosität kann es hilfreich sein, alle Fragen vorab schriftlich festzuhalten. Wichtig ist, vorliegende Beschwerden offen anzusprechen – nur so kann der Frauenarzt oder die Frauenärztin weiterhelfen.

Manchen Mädchen fällt der erste Besuch in einer frauenärztlichen Praxis mit einer Begleitung leichter. Das kann die beste Freundin, die Mutter oder der Freund sein. Auch fühlt sich ein Teil der Mädchen und jungen Frauen wohler, wenn sie ein langes Oberteil tragen, um sich bei einer möglichen Untersuchung weniger „entblößt“ zu fühlen.

Übertriebene Intimhygiene kann unter Umständen zu Hautirritationen oder allergischen Reaktionen führen. Sie ist grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Ist es hilfreich für Jugendliche, ihren Zyklus mit einem Kalender oder einer App zu beobachten?

Es ist gut, das eigene Zyklusgeschehen zu kennen, um den eigenen Körper mit seinen Vorgängen besser verstehen und vielleicht auch akzeptieren zu können. Grundsätzlich kann ein gutes Verständnis helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Ein regelmäßiger Zyklus ist ein Zeichen für Gesundheit und Normalität. Allerdings gelten in der Pubertät unregelmäßige Menstruationszyklen bis zu zwei Jahre nach der Menarche (erste Menstruation) als normal und sollten daher nicht direkt zu Beunruhigung führen.

Vor diesem Hintergrund können Periodenkalender bzw. Zyklustracker-Apps für einen Teil der Mädchen bzw. Jugendlichen vorteilhaft sein – diese Medien sind in dieser Altersgruppe bevorzugte Instrumente, was möglicherweise zu einer konstanteren Nutzung führt. Grundsätzlich notwendig ist die Verwendung von Apps aber nicht, um Mädchen für ein Verständnis zu hormonellen Einflüssen und individuellen Veränderungen im Verlauf des Zyklus zu sensibilisieren. Wenn ein Mädchen sich ihre Periode in einem Kalender notiert, ist das absolut ausreichend, um die Regelmäßigkeit zu dokumentieren.  Zudem spielt bei der Nutzung von digitalen Medien auch immer der Datenschutz eine Rolle, der nicht in jedem Fall bei einzelnen Apps und Anwendungen gut nachvollziehbar ist.

Sich intensiv mit dem Zyklus zu befassen, kann manchmal dazu führen, dass es zu Verunsicherung, bis hin zu unnötigen Optimierungstendenzen bei Mädchen und Jugendlichen kommen kann. Letztere sind gerade in sozialen Medien oft ein Thema und können unnötigen Druck oder Ängste aufbauen.

Zyklus-Apps sind nicht verschreibungsfähig.

Ab welchem Alter dürfen Frauenärztinnen und Frauenärzte Mädchen die Pille & Co. verschreiben? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Was sollte ein junges Mädchen darüber wissen?

Junge Mädchen können ab dem Alter von etwa 14 Jahren allein in viele ärztliche Maßnahmen wie eine ärztliche Beratung, Untersuchung, Impfung oder die Verordnung eines Verhütungsmittels einwilligen. Wenn die behandelnde Frauenärztin die Minderjährige aufgrund ihrer psychischen Reife sowie ihrer Auffassungsgabe bezogen auf die jeweilige Behandlung für einwilligungsfähig hält, kann das Mädchen ohne Hinzuziehung der Eltern entscheiden. Das folgt aus dem medizinischen Selbstbestimmungsrecht der Minderjährigen.

Frauenärztinnen und Frauenärzte dürfen daher ohne Einwilligung der Eltern die Pille und Co an einwilligungsfähige minderjährige Mädchen verschreiben. Für junge Mädchen ist es wichtig zu wissen: Frauenärztinnen und Frauenärzte sind auch gegenüber den Eltern an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sie können sich daher jederzeit vertrauensvoll mit ihren Fragen an ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt wenden.

Aufklärung und fachärztliche Beratung stehen im Mittelpunkt informierter Entscheidungsprozesse. Hier gehören ebenso die korrekte Anwendung, die Wirkungen und ebenfalls eventuelle Wechselwirkungen hormoneller Verhütungsmittel dazu.

Werden junge Mädchen über sexuelle Infektionskrankheiten aufgeklärt?

Die Sprechstunde mit Mädchen ist das Paradebeispiel für präventive Medizin. Der Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen stellt einen wichtigen Punkt bei der Sexual- und Kontrazeptionsberatung dar – auch wenn schon eine erste sexuelle Aktivität stattgefunden hat. Der HPV-Impfschutz gehört zu einer qualifizierten Beratung – dieser Impfschutz kann auch in den frauenärztlichen Praxen nachgeholt werden, wenn das ab 9 Jahren noch nicht geschehen ist.

Welche regelmäßigen Vorsorgeangebote richten sich vor allem an junge Frauen?

Als wichtige Präventionsmöglichkeit, die bereits im jungen Alter erfolgen sollte, ist die HPV-Impfung zu nennen. Die STIKO empfiehlt eine Impfung von Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Die Impfung sollte vor einer möglichen Infektion mit HPV durchgeführt werden und wird auch als Nachholimpfung bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag von den Krankenkassen übernommen. (1)

Frauen wird bis zum 25. Geburtstag in Deutschland ein jährlicher Test auf Chlamydien angeboten, auch wenn sie beschwerdefrei sind. Chlamydien sind Bakterien, die zu den am häufigsten vorkommenden sexuell übertragbaren Infektionen gehören, dabei oft symptomlos verlaufen und ggf. zu Unfruchtbarkeit führen können.

Für Frauen ab 20 Jahren werden Früherkennungsuntersuchungen auf Krebs an den äußeren und inneren Genitalien angeboten. Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Sozialgesetzbuch V) geregelt. Die jährliche Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren umfasst eine gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden, die Inspektion des Genitalbereichs und des Muttermunds, eine gynäkologische Tastuntersuchung sowie die Befundmitteilung mit anschließender Beratung.

Im Rahmen des Screenings auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) sind die Untersuchungsangebote abhängig vom Alter der Frau: Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erhalten einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests. Bei diesem wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.

Auch Mädchen, die jünger als 20 Jahre alt und sexuell aktiv sind, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen eine zytologische Untersuchung vom Gebärmutterhals.

Anmerkung zu (1): Falls als Jugendliche die Impfung versäumt wurde, bieten rund 90 % der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit bis einen Tag vor dem 27. Geburtstag eine HPV-Impfung nachzuholen. Hier muss die Patientin in Vorleistung gehen und bei ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung beantragen.

Stand: 07. März 2025
(Hinweis: Der Text wurde am 07.03.2025 aktualisiert.)