Im bundeseinheitlichen vertragsärztlichen Vergütungssystem wurden alle Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens neu kalkuliert und zum 1. Januar 2023 angepasst. Die Auf- und Abwertung dieser Leistungen betrifft alle operativen Fächer, abgewertet wurden kleinere Operationen. In diesen abgewerteten Bereich (ambulante Eingriffe der Gruppe S1) fallen im Fachgebiet der Frauenheilkunde u.a. die Versorgung von Fehlgeburten (Abortcurettagen), die Gebärmutterausschabung (fraktionierte Curettagen), operative Eingriffe am Gebärmutterhals zur Entfernung von Krebsvorstufen (Konisationen) sowie auch die operative Versorgung von entzündetem Gewebe der Vulva (Bartholin-Abszess) oder von Bartholin-Zysten. Dabei handelt es sich ausnahmslos um häufige Eingriffe, die Bestandteil der Basisversorgung von Mädchen und Frauen darstellen.
Resolution macht auf Handlungsdruck aufmerksam
In einer Verbandsresolution vom 29. April 2023 fordert der BVF die Kostenträger auf, dieses Problem – im Sinne einer gesicherten Versorgungslage der Patientinnen sowie der Möglichkeit einer fairen betriebswirtschaftlichen Praxisführung durch frauenärztliche Versorgerinnen und Versorger – baldmöglichst zu beheben. Ärztinnen und Ärzten, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, kann nicht zugemutet werden, Leistungen zu erbringen, die ihren Praxen mit ihrem Praxispersonal Kosten verursachen. Teil der Resolution ist eine Berechnungsgrundlage des Landesvorsitzenden des BVF Bayern, Dr. med. Richard Häusler, auf Grundlage von 50 ambulanten Eingriffen der Gruppe S1 im Quartal.
Erhalt von wohnortnaher Versorgung für Gesundheitsstandort Deutschland wichtig
Bei allem Wunsch, das ambulante Operieren durch Umverteilung von Vergütung zu fördern, dürfen Ökonomisierungsbestrebungen nicht zu einer Verschlechterung und allmählicher Zersplitterung der ambulanten Versorgungsstruktur führen. Das gilt insbesondere für das Fachgebiet der Frauenheilkunde, welches – wie keine andere Disziplin – die geschlechtsspezifischen Versorgungsbedürfnisse von Mädchen und Frauen über die gesamte Lebensspanne abdeckt.
Quellen und weitere Informationen:
- Kassenärztliche Vereinigung: Ambulantes Operieren (abgerufen Mai 2023)
- Resolution der BVF-Vertreterversammlung vom 29.04.2023 in Kassel (geplante Veröffentlichung FRAUENARZT 06/23)
- BVF-Landesverband Bayern (Landesvorsitz, Dr. med. Richard Häusler)