Pressemitteilung |

Abschluss der Beratungen zum Schwangerenkonfliktgesetz: Änderungen sollen Rechtssicherheit für Schwangere und Einrichtungen schaffen

Nach mehreren Beratungen durch Bundestag und Bundesrat stand der Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heute vor einer letzten wichtigen Hürde im Gesetzgebungsverfahren. Mit der aktuellen Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde auch diese überwunden – im Vorfeld des "Safe Abortion Day" am 28. September. Politische Unterstützung, die sowohl die Rechte von Schwangeren als auch das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt stärken, ist aus Sicht des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) wichtig. Inwieweit sich künftig die Versorgungssituation ungewollt Schwangerer tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten.

Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Personal besser zu schützen, hat die Bundesregierung im Februar 2024 eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. Diese wurde von allen Akteuren, die maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind – die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat – über die letzten Monate beraten. Im Juli 2024 hatte der Ausschuss für Frauen und Jugend dem Bundesrat empfohlen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Dem ist der Bundesrat nun nachgekommen, er hat seine Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heute erteilt.

Belästigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

Mit den beschlossenen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes kann nun ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit den sogenannten Gehsteigbelästigungen in Kraft treten:

  • durch die Klarstellung im Gesetz, dass die Bundesländer den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche zu gewährleisten haben, 
  • durch ein bußgeldbewehrtes Verbot, Schwangere zu belästigen,
  • durch ein bußgeldbewährtes Verbot, Mitarbeitende in Beratungsstellen oder in Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in ihrer Tätigkeit zu behindern.

Darüber hinaus wird die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und Meldestellen erweitert, um eine bessere Übersicht über die regionale Versorgungslage – auch nach Kreisen und kreisfreien Städten – zu erhalten.

„Als politische Interessensvertretung der Frauenärztinnen und Frauenärzte begrüßen wir die vorgeschlagenen Sanktionen, die dem Schutz der Patientinnen, des Personals und der Ärztinnen und Ärzte einen höheren Stellenwert zuschreiben. Auf diese Notwendigkeit haben wir lange Zeit aufmerksam gemacht“, betont Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF. „Inwieweit sich damit die Versorgungssituation ungewollt Schwangerer tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten, denn die im Gesetz formulierten Tatbestände werden bestimmte subtilere Aktionen und Belästigungen nicht erfassen, obwohl diese eine abschreckende Wirkung und negativen Einfluss auf Schwangere, als auch die Mitarbeitenden von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben.“

Weitere Informationen:

>>Gesetzesbeschlüsse des Bundestages "Schwangerschaftskonfliktgesetz

Zum Gang der Beratungen
•    Stellungnahme Bundesrat in seiner 1042. Sitzung am 22. März 2024 (BR-Drucksache 71/24)
•    Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucksache 20/10861)
•    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; 13. Ausschuss (BT-Drucksache 20/12151)
•    Gesetzesverabschiedung des Deutschen Bundestag in seiner 182. Sitzung am 5. Juli 2024 (BR-Drucksache 414/24)

(24.04.2024) Stellungnahme zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) „Die Würde aller Beteiligten achten“
(04.07.2024) Pressemitteilung Gehsteigbelästigungen bei Schwangerschaftsabbruch: Größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten garantieren