- Standespolitik: Koordination und Geltendmachung von Belangen und Forderungen der Frauenärzte.
Die damit verbundenen vielfältigen, umfangreichen und zeitaufwendigen Aufgaben werden vom Vorstand und den
für Spezialaufgaben berufenen Fachleuten sowie den Landesvorsitzenden und deren Stellvertretern intensiv wahrgenommen.
- Vertretung der berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen,
Ärztekammern, Bundesregierung, Ministerien, Gesundheitsbehörden, internationalen Institutionen, Standesorganisationen,
schließlich auch in der Öffentlichkeit.
Die Erfahrungen z.B. mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 zeigen immer wieder, dass wir daneben als Facharztgruppe
von unserem demokratischen Recht in der ärztlichen Selbstverwaltung Gebrauch machen müssen, um unsere Belange
wirkungsvoll einbringen zu können. Jede/r Frauenärztin/arzt sollte vor Ort engagiert und präsent sein.
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